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Rechtsprechung
   BGH, 22.06.2017 - 1 StR 652/16   

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https://dejure.org/2017,31565
BGH, 22.06.2017 - 1 StR 652/16 (https://dejure.org/2017,31565)
BGH, Entscheidung vom 22.06.2017 - 1 StR 652/16 (https://dejure.org/2017,31565)
BGH, Entscheidung vom 22. Juni 2017 - 1 StR 652/16 (https://dejure.org/2017,31565)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 64 StGB; § 261 StPO
    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (symptomatischer Zusammenhang zwischen Hang und Tat: Voraussetzungen); Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 64 StGB
    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wegen wiederholter Begehung von Betäubungsmitteldelikten: Vorliegen eines symptomatischen Zusammenhangs zwischen dem Hang des Angeklagten und den von ihm begangenen Straftaten

  • IWW

    § 64 StGB, § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG, § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, § 20 StGB, § 21 StGB, BtMG § 30a), BtMG § 30a, § 353 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Symptomatischer Zusammenhang zwischen dem Hang des Angeklagten und den von ihm begangenen Betäubungsmittelstraftaten; Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • rewis.io

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wegen wiederholter Begehung von Betäubungsmitteldelikten: Vorliegen eines symptomatischen Zusammenhangs zwischen dem Hang des Angeklagten und den von ihm begangenen Straftaten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Symptomatischer Zusammenhang zwischen dem Hang des Angeklagten und den von ihm begangenen Betäubungsmittelstraftaten; Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • rechtsportal.de

    Symptomatischer Zusammenhang zwischen dem Hang des Angeklagten und den von ihm begangenen Betäubungsmittelstraftaten; Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • datenbank.nwb.de

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wegen wiederholter Begehung von Betäubungsmitteldelikten: Vorliegen eines symptomatischen Zusammenhangs zwischen dem Hang des Angeklagten und den von ihm begangenen Straftaten

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - und die Beschaffungskriminalität

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die nicht geringe Menge Ecstasy

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 336
  • StV 2019, 262 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 08.12.2016 - 1 StR 351/16

    Adhäsionsverfahren (Bemessung von Schmerzensgeld bei Mittätern); Tötungsvorsatz

    Auszug aus BGH, 22.06.2017 - 1 StR 652/16
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt ein symptomatischer Zusammenhang vor, wenn der Hang allein oder zusammen mit anderen Umständen dazu beigetragen hat, dass der Täter eine erhebliche rechtswidrige Tat begangen hat und dies bei unverändertem Verhalten auch für die Zukunft zu erwarten ist (BGH, Urteil vom 8. Dezember 2016 - 1 StR 351/16, NStZ 2017, 277, 278; Beschlüsse vom 12. Januar 2017 - 1 StR 604/16, NStZ-RR 2017, 198; vom 6. November 2013 - 5 StR 432/13 und vom 25. Mai 2011 - 4 StR 27/11, NStZ-RR 2011, 309), mithin die konkrete Tat in dem Hang ihre Wurzel findet (vgl. BGH, Beschluss vom 28. August 2013 - 4 StR 277/13, NStZ-RR 2014, 75).

    Dieser Zusammenhang liegt bei Delikten, die begangen werden, um Rauschmittel selbst oder Geld für ihre Beschaffung zu erlangen, nahe (BGH, Urteile vom 8. Dezember 2016 - 1 StR 351/16, NStZ 2017, 277, 278 und vom 18. Februar 1997 - 1 StR 693/96, BGHR StGB § 64 Abs. 1 Rausch 1; Beschluss vom 28. August 2013 - 4 StR 277/13, NStZ-RR 2014, 75).

    Der geforderte symptomatische Zusammenhang zwischen dem Hang und der Tat sowie der zukünftigen Gefährlichkeit kann allerdings auch dann vorliegen, wenn ein evident gewordener Hang lediglich Einfluss auf die Qualität der bisherigen Straftaten hatte und ihm ein solcher Einfluss auch auf die künftigen zu befürchtenden Straftaten zukommen kann (vgl. BGH, Urteil vom 8. Dezember 2016 - 1 StR 351/16, NStZ 2017, 277, 278; Beschluss vom 20. Dezember 1996 - 2 StR 470/96, BGHR StGB § 64 Zusammenhang, symptomatischer 1).

  • BGH, 12.01.2017 - 1 StR 394/16

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Begriff

    Auszug aus BGH, 22.06.2017 - 1 StR 652/16
    a) Zwar hat es das Revisionsgericht grundsätzlich hinzunehmen, wenn das Tatgericht Zweifel an der Täterschaft des Angeklagten nicht zu überwinden vermag; was auch für die Verwirklichung der Voraussetzungen einer Qualifikation gilt (BGH, Urteile vom 25. Oktober 2016 - 5 StR 255/16, Rn. 25, NStZ-RR 2017, 5 und vom 12. Januar 2017 - 1 StR 394/16, Rn. 12, NSW BtMG § 30a).

    Das ist dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, wenn sie gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder das Gericht überspannte Anforderungen an die Überzeugungsbildung gestellt hat (st. Rspr.; siehe nur BGH, Urteile vom 22. November 2016 - 1 StR 194/16, Rn. 14 und vom 12. Januar 2017 - 1 StR 394/16, Rn. 12, NSW BtMG § 30a jeweils mwN).

  • BGH, 28.08.2013 - 4 StR 277/13

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Zusammenhang zwischen

    Auszug aus BGH, 22.06.2017 - 1 StR 652/16
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt ein symptomatischer Zusammenhang vor, wenn der Hang allein oder zusammen mit anderen Umständen dazu beigetragen hat, dass der Täter eine erhebliche rechtswidrige Tat begangen hat und dies bei unverändertem Verhalten auch für die Zukunft zu erwarten ist (BGH, Urteil vom 8. Dezember 2016 - 1 StR 351/16, NStZ 2017, 277, 278; Beschlüsse vom 12. Januar 2017 - 1 StR 604/16, NStZ-RR 2017, 198; vom 6. November 2013 - 5 StR 432/13 und vom 25. Mai 2011 - 4 StR 27/11, NStZ-RR 2011, 309), mithin die konkrete Tat in dem Hang ihre Wurzel findet (vgl. BGH, Beschluss vom 28. August 2013 - 4 StR 277/13, NStZ-RR 2014, 75).

    Dieser Zusammenhang liegt bei Delikten, die begangen werden, um Rauschmittel selbst oder Geld für ihre Beschaffung zu erlangen, nahe (BGH, Urteile vom 8. Dezember 2016 - 1 StR 351/16, NStZ 2017, 277, 278 und vom 18. Februar 1997 - 1 StR 693/96, BGHR StGB § 64 Abs. 1 Rausch 1; Beschluss vom 28. August 2013 - 4 StR 277/13, NStZ-RR 2014, 75).

  • BGH, 03.12.2008 - 2 StR 86/08

    BGH senkt Grenzwert für nicht geringe Menge bei Metamfetamin

    Auszug aus BGH, 22.06.2017 - 1 StR 652/16
    Der Bestand des Strafausspruchs wird nicht dadurch gefährdet, dass sich die Strafkammer bei dem auch Ecstasy-Tabletten umfassenden Fall des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Handelsmenge: fünf Kilogramm Amphetamin mit einem Wirkstoffgehalt von 18 % Wirkstoffanteil 900 g Amphetaminbase sowie 1.000 Ecstasy-Tabletten mit einem Wirkstoffgehalt von 24 % Wirkstoffanteil 112, 80 g MDMA-Base hinsichtlich des in diesen Ecstasy-Tabletten enthaltenen Wirkstoffs MDMA für die nicht geringe Menge (§ 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG) an dem obiter dictum des 2. Strafsenats (Urteil vom 3. Dezember 2008 - 2 StR 86/08, Rn. 16, BGHSt 53, 89 ff.) orientiert und einen Grenzwert von 10 g MDMA-Base angenommen hat.
  • BGH, 09.10.1996 - 3 StR 220/96

    Grenzwert für das Vorliegen einer "nicht geringen Menge" beim Wirkstoff MDE/MDEA,

    Auszug aus BGH, 22.06.2017 - 1 StR 652/16
    Der Bundesgerichtshof hatte mit Urteil vom 9. Oktober 1996 (3 StR 220/96, BGHSt 42, 255 ff.) für den ebenfalls in Ecstasy-Tabletten enthaltenen Wirkstoff MDE/MDEA entschieden, dass die nicht geringe Menge bei 30 g MDE-Base beginnt und angeregt - ohne dies abschließend zu entscheiden - den Grenzwert der nicht geringen Menge für die Amphetaminderivate MDA, MDMA und MDE einheitlich zu bestimmen (BGH aaO BGHSt 42, 255, 267).
  • BGH, 12.01.2017 - 1 StR 604/16

    Rücktritt vom Versuch (Rücktrittshorizont bei Tötungsdelikten: beendeter und

    Auszug aus BGH, 22.06.2017 - 1 StR 652/16
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt ein symptomatischer Zusammenhang vor, wenn der Hang allein oder zusammen mit anderen Umständen dazu beigetragen hat, dass der Täter eine erhebliche rechtswidrige Tat begangen hat und dies bei unverändertem Verhalten auch für die Zukunft zu erwarten ist (BGH, Urteil vom 8. Dezember 2016 - 1 StR 351/16, NStZ 2017, 277, 278; Beschlüsse vom 12. Januar 2017 - 1 StR 604/16, NStZ-RR 2017, 198; vom 6. November 2013 - 5 StR 432/13 und vom 25. Mai 2011 - 4 StR 27/11, NStZ-RR 2011, 309), mithin die konkrete Tat in dem Hang ihre Wurzel findet (vgl. BGH, Beschluss vom 28. August 2013 - 4 StR 277/13, NStZ-RR 2014, 75).
  • BGH, 15.03.2001 - 3 StR 21/01

    Unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit

    Auszug aus BGH, 22.06.2017 - 1 StR 652/16
    Mit Beschluss vom 15. März 2001 (3 StR 21/01, NStZ 2001, 381, 382) hat der Bundesgerichtshof den Grenzwert für die nicht geringe Menge für MDMA sodann ebenfalls auf 30 g MDMA-Base festgelegt.
  • BGH, 25.10.2016 - 5 StR 255/16

    Rechtsfehlerhafte tatrichterliche Beweiswürdigung (Lückenhaftigkeit; überspannte

    Auszug aus BGH, 22.06.2017 - 1 StR 652/16
    a) Zwar hat es das Revisionsgericht grundsätzlich hinzunehmen, wenn das Tatgericht Zweifel an der Täterschaft des Angeklagten nicht zu überwinden vermag; was auch für die Verwirklichung der Voraussetzungen einer Qualifikation gilt (BGH, Urteile vom 25. Oktober 2016 - 5 StR 255/16, Rn. 25, NStZ-RR 2017, 5 und vom 12. Januar 2017 - 1 StR 394/16, Rn. 12, NSW BtMG § 30a).
  • BGH, 22.11.2016 - 1 StR 194/16

    Bedingter Tötungsvorsatz (erforderliche Gesamtbetrachtung: Indizwirkung einer

    Auszug aus BGH, 22.06.2017 - 1 StR 652/16
    Das ist dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, wenn sie gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder das Gericht überspannte Anforderungen an die Überzeugungsbildung gestellt hat (st. Rspr.; siehe nur BGH, Urteile vom 22. November 2016 - 1 StR 194/16, Rn. 14 und vom 12. Januar 2017 - 1 StR 394/16, Rn. 12, NSW BtMG § 30a jeweils mwN).
  • BGH, 20.12.1996 - 2 StR 470/96

    Symptomatischer Zusammenhang zwischen übermäßigem Alkoholgenuß und der Tat sowie

    Auszug aus BGH, 22.06.2017 - 1 StR 652/16
    Der geforderte symptomatische Zusammenhang zwischen dem Hang und der Tat sowie der zukünftigen Gefährlichkeit kann allerdings auch dann vorliegen, wenn ein evident gewordener Hang lediglich Einfluss auf die Qualität der bisherigen Straftaten hatte und ihm ein solcher Einfluss auch auf die künftigen zu befürchtenden Straftaten zukommen kann (vgl. BGH, Urteil vom 8. Dezember 2016 - 1 StR 351/16, NStZ 2017, 277, 278; Beschluss vom 20. Dezember 1996 - 2 StR 470/96, BGHR StGB § 64 Zusammenhang, symptomatischer 1).
  • BGH, 25.05.2011 - 4 StR 27/11

    Rechtsfehlerhaft abgelehnte Anordnung der Unterbringung in einer

  • BGH, 18.02.1997 - 1 StR 693/96

    Vergewaltigung in Tateinheit mit sexueller Nötigung und mit vorsätzlicher

  • BGH, 25.11.2015 - 2 StR 165/15

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln unter Mitführen einer Schusswaffe

  • BGH, 06.11.2013 - 5 StR 432/13

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (zu

  • BGH, 20.09.2017 - 1 StR 112/17

    Diebstahl mit Waffen (Beisichführen einer Waffe oder eines gefährlichen

    Es genügt dessen Mitursächlichkeit sowohl für die in der Vergangenheit liegenden Taten als auch für in der Zukunft zu erwartende (vgl. BGH, Urteile vom 8. Dezember 2016 - 1 StR 351/16, NStZ 2017, 277, 278 und vom 22. Juni 2017 - 1 StR 652/16, Rn. 20 sowie Beschluss vom 12. Januar 2017 - 1 StR 604/16, NStZ-RR 2017, 198).
  • LG Bamberg, 10.04.2019 - 26 Ks 1107 Js 1116/17

    Verurteilung wegen Raubmordes - Bejahung der besonderen Schwere der Schuld trotz

    Ein solcher Zusammenhang ist daher bereits dann zu bejahen, wenn der Hang des Betroffenen einschließlich des zugrundeliegenden Konsums von Betäubungsmitteln mitursächlich für die verfahrensgegenständlichen Taten sowie ihr Ausmaß geworden und solches auch in Zukunft zu befürchten ist (BGH, Urteil vom 22. Juni 2017 - 1 StR 652/16 -, Rn. 20 m.w.N.; juris).
  • BGH, 18.10.2018 - 3 StR 262/18

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (symptomatischer

    Dieser Zusammenhang liegt bei Delikten, die begangen werden, um Rauschmittel selbst oder Geld für ihre Beschaffung zu erlangen, nahe (vgl. BGH, Urteile vom 22. Juni 2017 - 1 StR 652/16, BGHR StGB § 64 Zusammenhang, symptomatischer 6; vom 8. Dezember 2016 - 1 StR 351/16, juris Rn. 28).

    Ein aus den Taten bzw. Taterträgen bedienter Eigenkonsum genügt für die Annahme eines solchen Zusammenhanges, auch wenn der Täter in erster Linie des wirtschaftlichen Vorteils wegen Handel mit Rauschgift betreibt (BGH, Urteil vom 22. Juni 2017 1 StR 652/16, juris Rn. 21 für einen wöchentlichen Eigenkonsum von 3 g synthetischer Cannabinoide und 5 g Amphetamin).

  • BGH, 17.05.2018 - 3 StR 166/18

    Hang zum Konsum berauschender Mittel (soziale Gefährdung oder Gefährlichkeit;

    Hinzu kommt, dass es für den Symptomwert der Tat bereits ausreichend sein kann, wenn der Hang lediglich (negativen) Einfluss auf deren Qualität und Intensität hatte (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 1996 - 2 StR 470/96, aaO; Urteile vom 8. Dezember 2016 - 1 StR 351/16, juris Rn. 28; vom 22. Juni 2017 - 1 StR 652/16, juris Rn. 20; MüKoStGB/van Gemmeren, aaO).
  • BGH, 26.01.2023 - 3 StR 154/22

    Revisionsbegründung (Revisionsbeschränkung: Wirksamkeitsvoraussetzungen,

    aa) Das Revisionsgericht muss es zwar grundsätzlich hinnehmen, wenn das Tatgericht Zweifel an dem Vorliegen eines den Angeklagten belastenden Sachverhalts (hier: Verwirklichung eines Qualifikationstatbestandes) nicht zu überwinden vermag (BGH, Urteile vom 27. April 2022 - 5 StR 18/22, juris Rn. 6; vom 22. Juni 2017 - 1 StR 652/16, BGHR StGB Zusammenhang, symptomatischer 6; vom 12. Januar 2017 - 1 StR 394/16, NStZ 2017, 714 Rn. 12; vom 25. Oktober 2016 - 5 StR 255/16, NStZ-RR 2017, 5).
  • LG Köln, 16.03.2020 - 323 KLs 47/19
    Andererseits genügt ein aus den Taten bzw. Taterträgen bedienter Eigenkonsum für die Annahme eines solchen Zusammenhangs, auch wenn der Täter in erster Linie des wirtschaftlichen Vorteils wegen Handel mit Rauschgift betreibt (BGH, Beschluss vom 18.10.2018 - 3 StR 262/18; Urteil vom 22.06.2017 - 1 StR 652/16 -, juris m.w.N.).
  • BayObLG, 20.03.2023 - 203 StRR 55/23

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Verfahren und Verhältnismäßigkeit

    Jedoch liegt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein symptomatischer Zusammenhang als Anordnungsvoraussetzung für eine Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - nur - vor, wenn der Hang allein oder zusammen mit anderen Umständen dazu beigetragen hat, dass der Täter eine erhebliche rechtswidrige Tat begangen hat und dies bei unverändertem Verhalten auch für die Zukunft zu erwarten ist (vgl. BGH, Urteil vom 22. Juni 2017 - 1 StR 652/16 -, juris Rn. 20 m.w.N.; Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 64 Rn. 10).
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Rechtsprechung
   BGH, 27.11.2018 - 3 StR 299/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,46535
BGH, 27.11.2018 - 3 StR 299/18 (https://dejure.org/2018,46535)
BGH, Entscheidung vom 27.11.2018 - 3 StR 299/18 (https://dejure.org/2018,46535)
BGH, Entscheidung vom 27. November 2018 - 3 StR 299/18 (https://dejure.org/2018,46535)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 64 StGB
    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang zum übermäßigen Konsum von Rauschmitteln; neigungsbedingte soziale Gefährlichkeit oder Gefährdung; Fehlen ausgeprägter Entzugssyndrome; Intervalle der Abstinenz; Beeinträchtigungen der Gesundheit, Arbeits- und ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 64 Satz 1 StGB, § 64 StGB

  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Anforderungen an einen Hang

  • ra.de
  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 64 S. 1
    Rechtswidriges Absehen von einer Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt; Symptomatischer Zusammenhang zwischen einem Hang zum übermäßigen Konsum von Rauschmitteln und der Anlasstat

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterbringung in der Entziehungsanstalt - und der symptomatische Zusammenhang mit der Tat

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterbringung in der Entziehungsanstalt - und der Hang

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2019, 265
  • StV 2019, 262 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 10.11.2015 - 1 StR 482/15

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang, berauschende

    Auszug aus BGH, 27.11.2018 - 3 StR 299/18
    Wenngleich erheblichen Beeinträchtigungen der Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit des Betreffenden indizielle Bedeutung für das Vorliegen eines Hangs zukommen und in der Regel mit übermäßigem Rauschmittelkonsum einhergehen werden, schließt deren Fehlen jedoch nicht notwendigerweise die Annahme eines Hangs aus (BGH, Beschlüsse vom 10. November 2015 - 1 StR 482/15, NStZ-RR 2016, 113, 114; vom 2. April 2015 - 3 StR 103/15, juris Rn. 6).
  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 27.11.2018 - 3 StR 299/18
    Dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 1990 - 1 StR 9/90, BGHSt 37, 5, 7 ff.).
  • BGH, 10.11.2004 - 2 StR 329/04

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; Übermaß bei Heroinkonsum);

    Auszug aus BGH, 27.11.2018 - 3 StR 299/18
    Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betreffende auf Grund seiner Neigung sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2017 - 1 StR 587/16, juris Rn. 9; Urteil vom 10. November 2004 - 2 StR 329/04, NStZ 2005, 210).
  • BGH, 19.05.2009 - 3 StR 191/09

    Sicherungsverwahrung (Vorrang milderer Maßregeln); Unterbringung in einer

    Auszug aus BGH, 27.11.2018 - 3 StR 299/18
    Es ist nicht erforderlich, dass der Hang die alleinige Ursache für die Anlasstat ist (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 19. Mai 2009 - 3 StR 191/09, NStZ 2010, 83, 84).
  • BGH, 20.02.2018 - 3 StR 645/17

    Voraussetzungen eines Hanges zum übermäßigen Konsum von Rauschmitteln (Konsum

    Auszug aus BGH, 27.11.2018 - 3 StR 299/18
    Er setzt auch nicht voraus, dass die Rauschmittelgewöhnung auf täglichen oder häufig wiederholten Genuss zurückgeht; vielmehr kann es genügen, wenn der Täter von Zeit zu Zeit oder bei passender Gelegenheit seiner Neigung zum Rauschmittelkonsum folgt (zum Ganzen BGH, Beschluss vom 20. Februar 2018 - 3 StR 645/17, juris Rn. 8 mwN).
  • BGH, 12.01.2017 - 1 StR 587/16

    Strafmilderung wegen Aufklärungshilfe (erforderlicher Aufklärungserfolg);

    Auszug aus BGH, 27.11.2018 - 3 StR 299/18
    Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betreffende auf Grund seiner Neigung sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2017 - 1 StR 587/16, juris Rn. 9; Urteil vom 10. November 2004 - 2 StR 329/04, NStZ 2005, 210).
  • BGH, 02.04.2015 - 3 StR 103/15

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Annahme eines Hangs

    Auszug aus BGH, 27.11.2018 - 3 StR 299/18
    Wenngleich erheblichen Beeinträchtigungen der Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit des Betreffenden indizielle Bedeutung für das Vorliegen eines Hangs zukommen und in der Regel mit übermäßigem Rauschmittelkonsum einhergehen werden, schließt deren Fehlen jedoch nicht notwendigerweise die Annahme eines Hangs aus (BGH, Beschlüsse vom 10. November 2015 - 1 StR 482/15, NStZ-RR 2016, 113, 114; vom 2. April 2015 - 3 StR 103/15, juris Rn. 6).
  • BGH, 30.03.2010 - 3 StR 88/10

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; psychische Abhängigkeit);

    Auszug aus BGH, 27.11.2018 - 3 StR 299/18
    Auch stehen das Fehlen ausgeprägter Entzugssyndrome sowie Intervalle der Abstinenz dem Vorliegen eines Hangs nicht entgegen (BGH, Beschlüsse vom 12. April 2012 - 5 StR 87/12, NStZ-RR 2012, 271; vom 30. März 2010 - 3 StR 88/10, NStZ-RR 2010, 216).
  • BGH, 12.04.2012 - 5 StR 87/12

    Hang zu alkoholischen Getränken auch bei Fehlen von ausgeprägten Entzugssyndromen

    Auszug aus BGH, 27.11.2018 - 3 StR 299/18
    Auch stehen das Fehlen ausgeprägter Entzugssyndrome sowie Intervalle der Abstinenz dem Vorliegen eines Hangs nicht entgegen (BGH, Beschlüsse vom 12. April 2012 - 5 StR 87/12, NStZ-RR 2012, 271; vom 30. März 2010 - 3 StR 88/10, NStZ-RR 2010, 216).
  • OLG Hamm, 12.02.2019 - 4 RVs 9/19

    Tätlicher Angriff; Vorsatz; Körperverletzung

    Er setzt auch nicht voraus, dass die Rauschmittelgewöhnung auf täglichen oder häufig wiederholten Genuss zurückgeht; vielmehr kann es genügen, wenn der Täter von Zeit zu Zeit oder bei passender Gelegenheit seiner Neigung zum Rauschmittelkonsum folgt (BGH, Beschl. v. 27.11.2018 - 3 StR 299/18 - juris m.w.N.).
  • LG München I, 09.07.2021 - 12 KLs 271 Js 190002/18

    Fehlgeschlagener Versuch der Anstiftung zu einem Verbrechen

    Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betreffende auf Grund seiner Neigung sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (Beschluss vom 27.11.2018 - 3 StR 299/18; NStZ 2019, 265 m. w. N.).

    Eine mehr als nur unerhebliche Beeinträchtigung der Gesundheit sowie der Arbeits- und Leistungsfähigkeit haben (BGH Beschluss vom 27.11.2018 - 3 StR 299/18; NStZ 2019, 265), ebenso wie das Vorhandensein von Entzugserscheinungen, da ihr Auftreten nach Absetzen des Rauschgifts Kennzeichen einer physischen Abhängigkeit ist (BGH Beschluss vom 10.01.2017 - 1 StR 613/16; BeckRS 2017, 101995), indiziellen Charakter.

    Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betreffende auf Grund seiner Neigung sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (BGH Beschluss vom 27.11.2018 - 3 StR 299/18; NStZ 2019, 265 m. w. N.).

    Eine mehr als nur unerhebliche Beeinträchtigung der Gesundheit sowie der Arbeits- und Leistungsfähigkeit haben (BGH Beschluss vom 27.11.2018 - 3 StR 299/18; NStZ 2019, 265) indiziellen Charakter.

  • BGH, 21.03.2019 - 1 StR 582/18

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang, berauschende

    Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betreffende auf Grund seiner Neigung sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. November 2018 - 3 StR 299/18, juris Rn. 8; vom 7. November 2018 - 1 StR 481/18, juris Rn. 4; vom 12. Januar 2017 - 1 StR 587/16, juris Rn. 9 und vom 2. April 2015 - 3 StR 103/15, juris Rn. 5, jeweils mwN; Urteil vom 10. November 2004 - 2 StR 329/04, NStZ 2005, 210).

    Erheblichen Beeinträchtigungen der Gesundheit sowie der Arbeits- und Leistungsfähigkeit kommt zwar eine indizielle Bedeutung für das Vorliegen eines Hangs zu, weil diese in der Regel mit übermäßigem Rauschmittelkonsum einhergehen; deren Fehlen schließt aber nicht notwendigerweise die Annahme eines Hangs aus (BGH, Beschlüsse vom 27. November 2018 - 3 StR 299/18, juris Rn. 8; vom 7. November 2018 - 1 StR 481/18 Rn. 4; vom 10. November 2015 - 1 StR 482/15, NStZ-RR 2016, 113, 114 und vom 2. April 2015 - 3 StR 103/15, juris Rn. 6, jeweils mwN).

    Auch stehen das Ausbleiben ausgeprägter Entzugssyndrome und Intervalle der Abstinenz dem Vorliegen eines Hangs nicht entgegen (BGH, Beschlüsse vom 27. November 2018 - 3 StR 299/18, juris Rn. 8; vom 7. November 2018 - 1 StR 481/18, juris Rn. 4; vom 12. April 2012 - 5 StR 87/12, NStZ-RR 2012, 271 und vom 30. März 2010 - 3 StR 88/10, NStZ-RR 2010, 216).

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Rechtsprechung
   BGH, 05.04.2017 - 5 StR 111/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,12946
BGH, 05.04.2017 - 5 StR 111/17 (https://dejure.org/2017,12946)
BGH, Entscheidung vom 05.04.2017 - 5 StR 111/17 (https://dejure.org/2017,12946)
BGH, Entscheidung vom 05. April 2017 - 5 StR 111/17 (https://dejure.org/2017,12946)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 21 StGB, § 64 StGB, § 337 StPO, § 5 Abs. 3 JGG

  • Wolters Kluwer

    Revisionsgerichtliche Überprüfung der unterlassenen Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • rewis.io

    Jugendstrafverfahren wegen Betäubungsmitteldelikts: Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Revisionsgerichtliche Überprüfung der unterlassenen Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • rechtsportal.de

    Revisionsgerichtliche Überprüfung der unterlassenen Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2019, 262
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.07.2013 - 2 StR 174/13

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang, berauschende

    Auszug aus BGH, 05.04.2017 - 5 StR 111/17
    Eine Unterbringung gemäß § 64 StGB hängt gerade nicht davon ab, ob eine verminderte Schuldfähigkeit gemäß § 21 StGB besteht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. März 2013 - 3 StR 56/13; vom 30. Juli 2013 - 2 StR 174/13).
  • BGH, 19.03.2013 - 3 StR 56/13

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Anordnung der Unterbringung in einer

    Auszug aus BGH, 05.04.2017 - 5 StR 111/17
    Eine Unterbringung gemäß § 64 StGB hängt gerade nicht davon ab, ob eine verminderte Schuldfähigkeit gemäß § 21 StGB besteht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. März 2013 - 3 StR 56/13; vom 30. Juli 2013 - 2 StR 174/13).
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